​Sønderstand Rømø

Wichtige Bitte des Vorstands:

Verhalten auf dem Fahrgebiet von Rømø Strand

Der Forstverwalter hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass unter keinen Umständen mehr auf der östlichen Seite des Buggy-Geländes geparkt werden darf.

Das heisst gerne an der Pfahlreihe aber nicht an der Dünenkante Richtung Insel Mitte und es darf nicht auf der "Strasse" Buggy gefahren werden.

Wortgerecht sagt er : Es ist eine steigende Tendenz, dass Buggyfahrer östlich des Buggy-Geländes parken und über die

"Strasse" kiten. Es ist nicht nur verboten sondern sorgt auch für grosse Gefahr und Irritation für andere Strandgäste.

Wir bitten darum, nur das GPA-Fahrgebiet zu nutzen und die oben genannten Verstöße zu unterlassen, bzw. solche Fahrer, die außerhalb des Geländes fahren, über das Verbot zu informieren.

Der Vorstand



Regeln zum Befahren des Strandes auf Rømø

Um Konflikte mit anderen Strandgästen zu vermeiden hat das Forstamt Lindet 1997 folgende Regeln für das Buggy fahren aufgestellt:

Der Buggyfahrer muss durch eine gültige Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten abgesichert sein. Dieser Nachweis sollte mit sich geführt werden.

Das Fahren mit dem Buggy darf nur innerhalb des markierten und ausgewiesenen Gebietes stattfinden. (Sønderstrand)

Die PKW`s sollen an der Pfahlreihe geparkt werden, so dass der übrige Verkehr auf dem "Strandweg" nicht behindert wird.

Das Fahren ist nur bei Tageslicht gestattet.

Befährt ein sonstiges Fahrzeug das ausgewiesene Gebiet, ist die Geschwindigkeit zu verringern und nach rechts auszuweichen.

Nachts dürfen keine Fahrzeuge auf dem Strand oder an den Dünen abgestellt werden.

Rennen oder sonstige Veranstaltungen bedürfen einer Genehmigung durch das zuständige Forstamt, und müssen mindestens 14 Tage vor Beginn vorliegen.

Helmpflicht

Forstamt Lindet Skovridervej 1 , DK-6510 Gram Dänemark

Weitere Angaben bei der "Marina" des Rømø Strandsegler Clubs, südlich der Abfahrt Sønderstrand.

Hier der offizeller Flyer zum Fahrgebiet Römö:

romo-flyer.pdf