St. Peter-Ording: Kitebuggyfahren im Nationalpark Wattenmeer

Im Dezember 2011 hat der Deutsche Kitebuggy Verein, German Parkart Association Kitesailing e.V. einen aktuellen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde Sankt Peter Ording geschlossen. Den Mitgliedern ist es nun gestattet das Kitebuggygelände auf dem Ordinger Strand mit Ihren Kitebuggys zu nutzen. Änderungen in der aktuellen Rechtslage machten dies Notwendig. Die Nutzung des Kitebuggygebietes ist ausschließlich Mitgliedern der GPA Kitesailing e.V. erlaubt, die eine gültige GPA-Fahrlizenz besitzen.

Die Lizenz- und Buggynummerpflicht ist eine Vorgabe der Örtlichen Behörden, und somit Grundvoraussetzung für eine Nutzung des als "Nationalpark Wattemnmeer" ausgewiesenen Gebietes. Nicht zuletzt weil das Fahrgebiet auch durch Spaziergänger und Strandsegler genutzt wird, macht diese Regelung natürlich doppelt Sinn. Seit 2009 ist das Wattemeer als "UNESCO Weltnaturerbe" ausgewiesen, was das ganze Thema natürlich noch sensibler macht.


Um das Kitebuggygebiet für uns alle zu erhalten, sollte jeder auf die Einhaltung der Regeln achten und auch andere Buggyfahrer darüber informieren. Ihr solltet die Fahrer sofort ansprechen bei:

Fahren ohne Helm, Nichteinhaltung der Fahrgebietsgrenzen, dichtes oder Luvseitiges vorbeifahren an Spaziergängern oder unzureichende Kennzeichnung des Buggys mit den Segelnummern.

Grobe oder wiederholte Verstöße können seitens der Kurverwaltung und Nationalparkamt Platzverbot, Geldbußen und Anzeige, seitens der GPA den Entzug der Kitebuggylizenz nach sich ziehen.


Verhalten auf dem Fahrgelände

Allgemeines:

Das freigegebene Gebiet darf ausschließlich mit gültiger Lizenz, Haftpflichtversicherung und Segelnummern (siehe Lizenz) genutzt werden. In zusammenarbeit mit dem Strandsegelclub und der Kurverwaltung sind entsprechende Hinweistafeln aufgestellt worden (auch zur Info der Fußgänger, wobei diese auf dem Gebiet Vorrang haben) und Lizenzen sowie Segelnummern werden überprüft. Dazu sind auch so genannte Strandranger der Kurverwaltung, und Mitarbeiter des Nationalparks direkt am Strand berechtigt. Ihren Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten, da sie das Hausrecht am Strand besitzen.

Grenzen:

Das Fahren mit dem Buggy darf nur in dem ausgewiesenen Gebiet zwischen den Fußgängerbrücken "Köhlbrand" und "Bad" stattfinden. Der Beginn des Gebietes in durch Schilder an orangenen Pfälen gekennzeichnet. Zu den Dünen ist ein Abstand von 100 m einzuhalten, da sie eine wichtige Brutstätte für Vögel sind. Das Betreten der Dünen ist übrigens am gesamten Strand nicht gestattet, da sie durch Begehen auf Dauer zerstört werden und dann das Hinterland nicht mehr vor Sturmfluten schützen können. Zur Seeseite hin muss ein Abstand von 50 m zur "oberen Flutgrenze" eingehalten werden, da dort die meisten Spaziergänger unterwegs sind, Badegäste lagern, und sich die Wassersportzone befindet. Als Anhaltspunkt kann man immer sehr gut die Surfstation und die Beschilderung der Wassersportzone nehmen. Davon 50m Richtung Landseite ist die Grenze für Kitebuggyfahrer. Bei höheren Wasserständen verschiebt sich die Grenze natürlich immer weiter Richtung Dünen. Die genannten Abstände gelten natürlich nicht nur für das Buggyfahren, sondern auch für Materialaufbau und Lagern. Aus Sicherheitsgründen, mit Rücksicht auf die Strandsegler und um sich nicht gegenseitig zu behindern, sollte man sein Material nicht irgendwo mitten im Fahrgebiet platzieren, sondern am Rand (möglichst Richtung Norden, parallel zum Köhlbrandsteg) unter Einhaltung der oben genannten Abstände.

Helmpflicht:

Im Kitebuggy gilt Helmpflicht.

Mountain-Boarden:

Das Fahren mit Kitelandboards (ATB- oder Mountainboards) ist seitens der Behörden grundsätzlich untersagt. Zuwiderhandlungen können Anzeigen und Geldbußen nach sich ziehen.

Parken:

Das Buggygebiet wird immer über die Ordinger Strandzufahrt angefahren. Der Strandparkplatz ist in der Saison von 07:30 Uhr - 22:30 Uhr geöffnet. Nachts darf dort kein Fahrzeug stehen. Wenn der Strandparkplatz außerhalb der Saison gesperrt ist, kann am Deichparkplatz Ording geparkt werden, oder auf dem öffentlichen Parkplatz im Strandweg. Der Buggy wird immer gezogen, und es ist verboten am Ende des Strandweges das Gefälle zum Strand auf dem Buggy zu stehen oder sitzen, da es zu Unfällen mit Fahradfahren oder Fußgängern kommen kann.

Fußgänger/Strandsegler:

Vor Fahrtantritt sollte sich jeder Fahrer gegebenenfalls noch einmal die Vorfahrtsregeln verinnerlichen, auf Strandsegler ist wegen ihres eingeschränkten Sichtfeldes besondere Rücksicht zu nehmen. Auf dem Gelände ist auf Spaziergänger besondere Rücksicht zu nehmen. Sie habe gegenüber Kitebuggyfahrern immer Vorrang, und sind aus Sicherheitsgründen immer leeseitig (windabgewandte Seite) zu passieren.Anfahrt zum Fahrgebiet

Ausländische Kitebuggyfahrer:

Ausländische Gastfahrer können an den Regattaveranstaltungen der GPA teilnehmen. Sie müssen dazu folgendes vorlegen:

1) Gültige Lizenz und Mitgliedschaft eines von der GPA zugelassenen Landesvereines oder Verband, und Angabe der Selgelnummer.

2) Eine gültige ins deutsche oder englische übersetzte Versicherungsbestätigung über eine Deckungssumme von 3Mio für Personen- und Sachschäden.


Anfahrt:

Aus Südlicher Richtung kommt ihr die A23 Richtung Norden, und fahrt weiter bis Tönnig. Dann auf die B202 immer Richtung St.Peter-Ording. Dann immer der Beschilderung "Strandparken Ording" folgen. Überfahrt über den Deich, bezahlen, und ab auf den Strand. Auf der Parkfläche Links halten, und bis zum Ende des Parkplatzes fahren. Ab dort geht’s zu Fuß (siehe untere Karte) die letzten 250m zum Gelände. Im Normalfall sollte vielleicht schon der eine oder andere Kite zu sehen sein.

Google-Maps-Link Strandparkplatz

Google-Maps-Link Fahrgebiet

Nutzungsvertrag der GPA mit St. Peter-Ording:

  • (nur für registrierte Mitglieder)

Offizieller Flyer zum Fahrgebiet St.Peter-Ording

spo-flyer-2012.pdf

Zur Info: Man darf nicht auf dem Strandgelände übernachten. Ab 22:30 Uhr muß der Strandparkplatz verlassen werden.

SPO-Kurkarte für Vereinsmitglieder

INFO: Die Kurkarten und Parkmarken gibt es immer ab Ostern zu erwerben !!

Da die GPA ein Ortsverein in St.Peter-Ording ist, haben Mitglieder die Möglichkeit, eine Jahreseinwohnerkurkarte zu bekommen, und damit auch eine Jahresplakette zum Parken auf den Strandparkplätzen:

* Strandparkplätze Böhl und Ording - im Zeitraum 15.03. bis 31.10.

* Deichparkplätze Ording

* Parkplatz Utholmer Straße

* Deichparkplatz Süd

* Parkplätze Böhler Deich (der Köhlbrandparkplatz gehört nicht dazu. Der ist Gemeindeparkplatz).

Ihr bekommt die Kurkarte / Parkplakette beim Sitz der Kurverwaltung im Ortsteil Dorf, bei der Abteilung für Vermieterbetreuung. Parkt am besten auf dem Marktplatz, die Adresse ist:

Kurverwaltung Hauptgeschäftsstelle Dorf (Rathaus)

Badallee 1

25826 St. Peter-Ording

Dort fragen nach "Einwohnerkurkarte" Öffnungszeiten: Mo-Fr 09:00 - 16:00 Uhr (Sonderöffnungszeiten für die GPA sind nicht möglich:-)

Mitzubringen sind folgende Unterlagen:

- GPA Mitgliedsausweis mit gültigem Jahresaufkleber

- Personalausweis

- 1 Passbild für die Kurkarte- KFZ Schein für die Jahresparkplakette